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DSGVO?

Die neue Datenschutzgrundsatzverordnung (kurz: DSGVO) ist die einheitliche Umsetzung des Datenschutzes innerhalb der Europäischen Union. Verabschiedet wurde das Gesetz im EU Parlament schon am 14.04.2016. Die EU hat eine Übergangszeit von 2 Jahren vorgesehen. Diese endet am 25.05.2018. Diesen Sachverhalt haben viele Firmen gekonnt ignoriert.

Die Deadline sollte im eigenen Interesse eingehalten werden. Die Strafen gegen Verstöße sind enorm (10.000.000€ oder 2%, bzw. 20.000.000€ oder 4% des weltweiten Umsatzes eines Unternehmens). Mit diesen horrenden Summen will es die EU schaffen, dass das Gesetzt nicht nur belächelt sondern auch umgesetzt wird.

Grundsätze der DSGVO

Daten dürfen Verarbeitet werden wenn:

  • die Rechtmäßigkeit gegeben ist, die Verarbeitung transparent und nach Treu und Glauben geschieht.
  • die verarbeiteten Daten festgelegten, eindeutigen Zwecken zugeordnet werden können
  • Datensparsam verarbeitet wird – nur die Daten die man für den Zweck braucht
  • die Richtigkeit der Daten gewährleistet ist
  • die Daten nur solange gespeichert werden wie der Zweck es vorsieht – Speicherbegrenzung
  • der Schutz der Daten sichergestellt ist

Warum gibt es eine neue DSGVO

Jedes EU Land hatte nach Richtlinie 95/46/EG diese in ein eigenes Regel- und Gesetzeswerk umgesetzt. Ziel der DSGVO ist es, dieses Regelwerk europaweit zu vereinheitlichen – Die DSGVO setzt sich über nationales Recht.

Was bedeutet das?

  • Schutz personenbezogener Daten, freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit werden in Einklang gebracht
  • Keine nationalen Klauseln die das DSGVO umgehen
  • Nationales Recht wird aufgehoben

Welche Rechte habe ich als betroffene Person

Im Mittelpunkt der DSGVO  steht der Datenschutz aller EU Bürger. Somit haben alle folgende Rechte:

  • Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Widerspruchsrecht
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden")
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

strich-komma und die DSGVO

Unser SEO-Spezialist ist unverhofft nun auch noch zu unserem Experten zum Thema DSGVO geworden. Als Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern brauchen wir noch keinen eigenen Datenschutzbeauftragten, werden aber durch die Datenschutzbeauftragte der +Pluswerk AG unterstützt.

zu tun... zu tun... zu tun...

Aktuell sind wir dabei, alle Datenverarbeitenden Vorgänge aufzuzeichnen, zu strukturieren und in Papierform zu bringen, damit wir auf etwaige Anfragen von Kunden oder Interessierten zeitnah reagieren können. Zudem wurden bereits an die DSGVO angepasste Verschwiegenheitserklärungen von allen Mitarbeitern unterzeichnet. Auch die Verwendung von Mitarbeiter-Bildnissen muss -jetzt neu- von jedem Mitarbeiter unterzeichnet werden – inklusive der konkreten Bildnachweise.

Aber auch nach dem 24.05.2018 bleibt noch eine Rechtsunsicherheit, da Experten davon ausgehen, dass die DSGVO noch schärfer interpretiert werden könnte. (Cookie-Hinweis, E-Privacy-Verordnung und mehr).

Einige Entscheidungen werden womöglich auch erst vor Gericht geklärt werden können, sobald die zuständigen Richter offene Fragen endgültig beurteilen und beantworten. Bis dahin heißt es, tun was man kann. Wer hier nichts tut und nur abwartet, tut sich selbst keinen Gefallen.  

Natürlich versuchen wir auch unsere Kunden in dieser schwierigen Übergangszeit zu unterstützen, weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Rechtsberatung leisten können!

Tipps zur DSGVO

  • Wichtig: Nicht nur an die Außendarstellung (z.B. Website) denken, auch interne Prozesse müssen angepasst und transparent sein!
  • Viel Arbeit kann man sich sparen in dem man Guides kauft (Wir fanden den T3N Guide sehr gut, dabei auf Mengen- Einzellizenz achten)
  • Nehmen sie sich die Zeit um sich mit der DSGVO zu beschäftigen, denn sie betrifft jeden!
  • Sind erstmal alle Abläufe standardisiert, tut es auch nicht mehr so weh.
  • Bitte nicht nichts machen!