Die offizielle BITV - Zertifizierung
Websites des öffentlichen Sektors müssen die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) einhalten. Dies ist besonders im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) eine grundlegende Anforderung. Durch den Einsatz von Fördermitteln des Bundes, der Länder oder anderer öffentlicher Träger sind weitere Seiten zur Einhaltung der BITV verpflichtet.
Zusätzlich tritt 2025 das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, welches die Gruppe der verpflichteten Seiten weiter vergrößern wird.
Zertifizierung
Eine offizielle BITV-Zertifizierung ist anspruchsvoll und sollte nicht unterschätzt werden. Qualifizierte Prüfer bewerten die Seite anhand von 98 Prüfschritten auf ihre BITV-Konformität. Mindestens vier zufällig ausgewählte Seiten werden getestet, wobei die Startseite und Kontaktmöglichkeiten in der Regel in die Prüfung einbezogen werden.
Wenn ein Prüfschritt nicht erfüllt ist, kann die gesamte Seite die Zertifizierung nicht erhalten, und der Prozess muss wiederholt werden.
Hinweis: Berücksichtigen Sie in Ihrer Projektplanung den zeitlichen und finanziellen Aufwand für die Zertifizierung.
Eine Zertifizierung stellt den „Goldstandard“ der BITV-Konformität dar, ist jedoch auch ein fortlaufender Prozess. Websites werden regelmäßig überprüft, da die Interpretation der Prüfschritte, die Anforderungen der BITV und die Qualität der Inhalte Veränderungen unterliegen können. Dadurch kann eine ehemals konforme Seite bei späteren Prüfungen als nicht mehr BITV-konform eingestuft werden.
Fazit: Die Seiten müssen nicht zertifiziert sein, aber die Regeln der BITV konsequent einhalten.
Bernd Göbel, 11/2024