Direkt zu den Inhalten springen

BITV heißt nicht automatisch Zugänglichkeit

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) ist eine technische Richtlinie zur Sicherstellung der Barrierefreiheit. Sie basiert auf europäischem Recht und den internationalen Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1).

Obwohl die Einhaltung der BITV kein Gütesiegel für Zugänglichkeit darstellt, ist sie ein zentraler Faktor dafür. Die BITV bildet ein Regelwerk, das insbesondere für Menschen mit dauerhaften Einschränkungen entwickelt wurde.

Diese Zielgruppe ist groß und weist unterschiedliche Anforderungen an die Umsetzung eines Angebots auf. Dazu gehören Menschen mit Einschränkungen des Sehens, der Mobilität sowie des kognitiven Verständnisses.

Zugänglichkeit

Zugänglichkeit umfasst nicht nur technische Anforderungen, sondern auch eine klare Struktur und verständliche Inhalte. Menschen unterschiedlicher Altersgruppen haben spezifische Vorlieben und Fähigkeiten, um ein Angebot zu nutzen – ein Aspekt, den die BITV nicht direkt berücksichtigt.

Ein hohes Bewusstsein für Zugänglichkeit im Team führt zu einer Website, die für alle Nutzer besser zugänglich ist und zugleich einen wirtschaftlichen Mehrwert schafft.

Suchmaschinenoptimierung (SEO)

Durch die Einhaltung der BITV-Anforderungen werden wesentliche SEO-Grundlagen automatisch erfüllt:

  • Aussagekräftige Seitennamen und Überschriften
  • Einhaltung der Auszeichnungs-Semantik: Dazu gehören die richtige Reihenfolge der Überschriften und die Nutzung vorgegebener Inhaltselemente wie Listen oder Hervorhebungen.
  • Verständliche Inhalte

Fazit: Suchmaschinen versuchen, menschliches Verhalten zu simulieren, um passende Inhalte für die Suchanfragen der Nutzer zu finden. Daher sollte Ihre Zielgruppe stets im Mittelpunkt Ihrer Überlegungen stehen.

Bernd Göbel, 11/2024